Der Ausschluß von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Der Anschlagunternehmer bemüht sich, Plakate konkurrierender Branchen oder Produkte nicht direkt aneinander anzuschlagen.
Platzvorschriften werden nicht angenommen. Nach Möglichkeit werden die Plakate wechselweise gleich günstig angeschlagen.
Kosten für besondere vom Auftraggeber gewünschte Leistungen (z. B. nachträgliches Anbringen von Streifen, Anschlagen oder Abdecken außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, Aufwendungen bei Anlieferung oder Rücksendung der Plakate) werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.
Wenn der Auftraggeber die Veränderung oder Unterbrechung eines Anschlages wünscht, wird die Fortsetzung des Anschlages als neuer Auftrag behandelt; eine Verlängerung gilt nicht als Veränderung. Der Mindestbuchungszeitraum beträgt 14 Tage. Abweichende Regelungen müssen gesondert vereinbart werden.
Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Anschlagunternehmens; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anschlagunternehmens vereinbart.
Stuttgart, den 01.08.2005
Stadtkultur Stuttgart GmbH
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